Selbstständigkeit für Studierende – so klappts!

Selbstständigkeit für Studierende – so klappts!

Studierende werden längst nicht immer von den Eltern voll finanziert – die meisten von ihnen sind auf Nebeneinkünfte angewiesen. Glücklich, wer direkt an der Uni eine Stelle als studentische Hilfskraft findet, doch das sind nur einige wenige. Die Einnahmen aus dem oder den Nebenjobs sind häufig nicht üppig und werden unter Umständen versteuert. Deshalb ist die Selbstständigkeit für Studierende eine attraktive Option.

Als Student selbstständig: Diese Bereiche kommen in Frage

Um offiziell als Selbstständige(r) zu gelten, kommen nicht alle Jobs in Frage. Studierende, die nebenher in der Gastronomie tätig sind oder im Supermarkt Regale bestücken, können eine Selbstständigkeit nicht in Betracht ziehen. Um offiziell, das heißt auch beim Finanzamt, als Freelancer zu gelten, können Studenten und Studentinnen bestimmte Arten von Dienstleistungen anbieten:

  • Wissenschaftliche Recherche und vergleichbare Tätigkeiten
  • Künstlerische Arbeiten als Grafiker, Zeichner, Musiker u.ä.
  • Tätigkeiten als Texter oder Schriftsteller
  • Erzieherische Services wie Nachhilfeunterricht, Coaching, Training

Denn die Idee hinter dem Freiberuflertum ist ja, dass ein Freelancer seine eigenen Produkte und Dienstleistungen konzipiert, vermarktet und ausführt. Gegenüber den Abnehmern tritt ein Selbstständiger als hundertprozentiger Ansprechpartner auf und stellt auch Rechnungen aus. Ein abhängiges Arbeitsverhältnis geht ein Selbstständiger nicht ein – er oder sie arbeitet in eigener Planung und Verantwortung.

Wo beginnt der Weg in die Selbstständigkeit?

Studierende, die als Selbstständige auftreten, stellen ihren Klienten Rechnungen und müssen die Einnahmen, die sie erzielen, unter Umständen versteuern. Ob für die Erbringung der Leistungen ein Gewerbeschein notwendig ist, hängt von der Art der Tätigkeit ab. Nicht als Gewerbe oder Kleingewerbe gelten die sogenannten freien Berufe und damit Leistungen, wie sie oben aufgezählt wurden. Sie setzen eine akademische oder vergleichbare höhere Ausbildung voraus. Echte Freiberufler kommen um verschiedene Herausforderungen der Selbstständigkeit herum:

  • Gewerbeschein
  • Gewerbesteuer
  • Aufwendige doppelte Buchführung

Sobald sich die Selbstständigkeit recht gut anlässt, ist ein klärendes Gespräch mit einem kompetenten Steuerberater oder einer gemeinnützigen Beratungsstelle zu empfehlen. Abgesehen davon, dass selbstständige Studierende hier genauere Informationen zu ihrem Status und den formalen Voraussetzungen erfahren, fallen nützliche Tipps ab – die oft mit finanziellen und zeitlichen Ersparnissen verbunden sind.

Steuern zahlen, aber richtig als studentische(r) Selbstständige(r)

Wo verdient wird, fallen Steuern an, doch Studierende, die in Eigenregie eine freiberufliche Nebentätigkeit ausüben, können dabei bestimmte Freibeträge und Verdienstgrenzen zu ihren Gunsten nutzen.

Studentische Freiberufler müssen beispielsweise ihren Klienten Rechnungen über die erbrachten Leistungen ausfertigen, jedoch bis zu einer Obergrenze von 22.000 Euro Umsatz im ersten und bis zu 60.000 Euro Umsatz im darauf folgenden Jahr keine Umsatzsteuer berücksichtigen oder zahlen.

Auch eine doppelte Buchführung ist nicht erforderlich. Statt dessen wird von echten Freelancern innerhalb dieser Grenzen nur eine sogenannte Einnahmenüberschussrechnung angefertigt. Sie wird mitsamt einem dafür gedachten Formular „EÜR“ beim zuständigen Finanzamt vorgelegt.

Das gehört in die korrekte Rechnung

Die Rechnungen, die Selbstständige ihren Servicenehmern ausstellen, müssen formale Aspekte erfüllen, damit das Finanzamt nichts zu bemängeln hat. Dazu gehören:

  • Name und Adresse des Selbstständigen
  • Name und Adresse des Klienten
  • Fortlaufende Rechnungsnummern
  • Steuernummer
  • Datum der Ausstellung
  • Benennung der erbrachten Leistung
  • Ggf. Liefermengen und -datum
  • Rechnungsbetrag netto und brutto mit Umsatzsteuer

Falls die Umsatzsteuer nicht anfällt, muss die Rechnung einen Hinweis auf den Kleinunternehmerstatus enthalten.

Was können Studis als Selbstständige monatlich verdienen?

Unter dem Strich sind mit einem Limit von 22.000 Euro jährlich Einnahmen von bis zu 1.800 Euro im Monat möglich. Davon wird jedoch nur wenig mehr als die Hälfte versteuert, da ledige Studierende einen Freibetrag geltend machen können, der inzwischen mehr als 9.000 Euro jährlich ausmacht. Die anfallenden Steuern werden im Rahmen einer jährlichen Einkommenssteuererklärung abgeführt.

Übersteigt der Verdienst eines studentischen Selbstständigen jedoch den Betrag von 425 Euro monatlich, ist eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse notwendig – auch wenn der oder die Selbstständige noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat und bislang bei den Eltern mit versichert war!

Als Studierender Freelancer werden – die Vorteile liegen auf der Hand

Für Studierende hat die Selbstständigkeit verschiedene Vorteile: Sie ermöglicht die Auseinandersetzung mit den formalen Aspekten des Berufsalltag, erlaubt ein Kennenlernen der Abläufe im Umgang mit Ämtern und Experten wie Steuerberatern und bereitet damit auf die spätere Tätigkeit in Vollzeit vor.

Steuerlich stehen echte Freelancer oft besser da als Geringverdiener mit Minijobs in einem Beschäftigungsverhältnis. Hinzu kommt der Vorteil, über die eigene Zeit verfügen und frei planen zu können, anstatt einem stressigen Kurier- oder Kellnerjob nachzugehen. Wer es clever anstellt, schafft bereits eine Grundlage für den später angestrebten Job oder erhält wichtige Impulse, die noch während des Studiums zu zusätzlichen Bildungsgängen oder leichten Kursänderungen anregen.

Zeit für eine freiberufliche Tätigkeit schafft die Unterstützung durch andere qualifizierte Freelancer wie etwa Ghostwriter Österreich. Die akademischen Experten helfen aus, wenn es eng wird im Spagat zwischen Studium und Nebenjob, ihre Tarife lassen sich mit einer selbstständigen Tätigkeit meist gut finanzieren.

(C) halyna.fischer@premiumghostwriter.de

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